Gebäudeschutz.

Bekämpfung des Echten Hausschwammes in Gebäuden

Bei einem Befall

Ist ein Befall nachgewiesen worden, so muss eine sorgfältige Untersuchung des Schadensareals erfolgen. Dabei muss die Feuchtigkeitsursache und der mögliche Ausgangspunkt des Pilzes gefunden werden, um einem späteren Aufleben des Pilzbefalls vorzubeugen. Zur Verringerung der Ausbreitungsgefahr des Hausschwammes muss unbedingt auf strikte Sorgfalt bei der Beseitigung von Pilzgewebe und angegriffenem Holz geachtet werden.

 

Desinfektion des Befallsareals

Wenn sich bereits Fruchtkörper ausgebildet und sich die Sporen ausgebreitet haben, muss der Desinfektion der befallenen Holz- und Mauerteile besondere Beachtung geschenkt werden. In diesem Fall ist eine Desinfektion des gesamten Bereiches unumgänglich. Wenig empfindliche Gerätschaften können durch Abwaschen mit einer gesättigten Kochsalzlösung desinfiziert werden. Fruchtkörper und Myzel werden sorgfältig entfernt und im Plastiksack gut verschlossen durch Verbrennung vernichtet. Es sollten keine Gegenstände ohne vorherige Desinfektion aus dem befallenen Raum entfernt werden.

 

Beseitigung von befallenen Holzteilen

Wenn immer möglich sollten die zerstörten Holzteile radikal entfernt werden. Im Normalfall wird das Holz etwa einen Meter über den offensichtlich befallenen Teil hinaus "gesundgeschnitten" und das verbleibende Holz durch Bohrlochimprägnierung geschützt. Sollte das befallene Holz in seinem momentanen Erscheinungszustand erhalten bleiben, so müssen konsequente Schutzmassnahmen wie Desinfizierung der befallenen und Sicherung der angrenzenden Holzteile eingeleitet werden. Erst dann kann eine Holzverfestigung erfolgen.

 

Bodenmaterial und Schüttungen

Isolations- und Füllmaterial sowie Naturböden sind oft von Pilzsträngen durchzogen oder mit Sporen bedeckt. Sie liefern eine erneute Infektionsquelle. Deshalb müssen solche Materialien unbedingt entfernt werden. Dabei ist die oberste Schicht bis zu einer Tiefe von 15 cm und etwa einen Meter über das Befallsareal hinaus abzutragen. Das befallene Material darf nicht zu Bauzwecken wiederverwendet, sondern muss entsorgt werden.

 

Desinfektion des Mauerwerks

Wenn die Myzelstränge das Mauerwerk durchwachsen, sollte wenn möglich der Verputz entfernt, die Fugen ausgekratzt und mit einer Lötlampe abgeflammt werden. Danach muss der Untergrund mit einem geeigneten Desinfektionsmittel satt eingestrichen werden. Jedes sich im Mauerwerk befindende Holz muss unbedingt entfernt werden. Dabei ist besonders auf kleine Holzteile (Dübel, durchgewachsene Wurzeln) zu achten. Das Austrocknen des Mauerwerks reicht für die Bekämpfung des Hausschwammes nicht aus. Sollte das Mauerwerk nicht in der oben beschriebenen Weise desinfiziert werden (z.B. Vorhandensein eines Freskos), so muss eine Oberflächendesinfektion eingeleitet werden. Zusätzlich muss eine Sicherung des Mauerwerks erfolgen, d.h. das Mauerwerk muss trockengelegt und an kritischen Stellen (Kontakt mit Holz) durch Schutzmittel-Injektionen isoliert werden.

 

Behandlung des Holzes

Neu eingebautes Holz sollte wenn möglich im Kesseldruckverfahren mit einem zugelassenen Holzschutzmittel gegen Pilzbefall geschützt werden. Zusätzliche Schutzmassnahmen sind angezeigt bei Balkenköpfen, die in Mauer- oder Erdkontakt stehen. Zu beachten ist, dass jede nachträgliche Bearbeitung von imprägniertem Holz zur Freilegung von nicht geschützten Holzteilen führen kann. Solche Holzteile sind an den betreffenden Stellen mit Holzschutzmittel nachzubehandeln. Befallenes Holz oder verbleibende Holzteile müssen tiefenwirkend geschützt werden. Dazu eignet sich die Bohrlochtränkung.

 

Bautechnische Massnahmen

Ohne zusätzliche Massnahmen zur Trockenlegung und Trockenhaltung der Gebäude ist kein langfristiger Pilzschutz möglich. Die Entstehung von Kondenswasser, Kapillarfeuchtigkeit, das Eindringen von Sickerwasser oder sonstigem freien Wasser muss verhindert werden. Für eine genügende Belüftung (Hinterlüftung) ist zu sorgen. Falsch angebrachte Isolationen und Dampfsperren können zu Kondenswasser und letztlich zu Pilzschäden führen. Das gilt auch für wasserdampf-undurchlässige Bodenbeläge auf Holzböden.

 

 

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